Der Gesetzgeber gibt vor, dass Patienten bzw. Besucher in Arztpraxen ab sofort nur noch medizinische Mund- und Nasenschutzmasken bzw. FFP2-Masken tragen dürfen. Wir bitten daher unsere Patienten und deren Begleitung diese Regelung zu beachten.

Lieben Dank.